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Start der elektronischen Patientenakte (ePA)

Liebe Patientinnen und Patienten,

seit dem 01.10. sind wir als Hausarztpraxis verpflichtet, Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen. Information zur Datenbefüllung Ihrer ePA finden Sie hier. Sie haben jederzeit das Recht, der Speicherung dieser Daten zu widersprechen. Das können Sie auch grundsätzlich tun; bitte wenden Sie sich für Letzteres an Ihre Krankenkasse.

Ihr Praxisteam